Wie sicher muss mein Wiederaufbau für die Versicherung sein?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 19 ABL 2014. Bloße Absichtserklärung, Bauplanung.OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024
- Hier: Absichtserklärung, nicht dokumentierte Beträge zurückzuzahlen, begründet keine Sicherstellung nach Art 6.5 ABH 2005.OGH 7 Ob 134/22i, 09.11.2022
- Hier: Kein Korrekturbedarf der Rechtsansicht der Vorinstanzen, wonach die Wiederherstellung trotz des vom Kläger unterfertigten Bauvertrags nicht gesichert ist, da die tatsächlich beabsichtigten baulichen Maßnahmen nicht feststehen.OGH 7 Ob 132/22w, 09.11.2022
- Hier: Bloße Absichtsbekundungen des Klägers.OGH 7 Ob 46/22y, 07.07.2022
- Eine 100%ige Sicherheit kann nicht verlangt werden. Es muss ausreichen, dass angesichts der getroffenen Vorkehrungen kein vernünftiger Zweifel an der Durchführung der Wiederherstellung besteht.OGH 7 Ob 167/14f, 05.11.2014
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- Wann die Verwendung gesichert ist, ist nach Treu und Glauben zu entscheiden.OGH 7 Ob 167/14f, 05.11.2014
- Die Vorlage von Kostenvoranschlägen, die Absichtserklärung des Versicherungsnehmers, ein noch nicht angenommenes Angebot, die bloße Bauplanung oder eine bloß behelfsmäßige Reparatur sind für die Sicherung der Wiederherstellung nicht ausreichend.OGH 7 Ob 186/13y, 11.12.2013
- Hier: Art 6.5 ABH 2002.OGH 7 Ob 262/07s, 12.12.2007
- Hier: Teil F Art 15.2 ABVB 2002/I.OGH 7 Ob 153/06k, 31.01.2007
- Auch mit einem Kauf unter Eigentumsvorbehalt ist der Eigentumserwerb und damit die Wiederbeschaffung ausreichend gesichert.OGH 7 Ob 153/06k, 31.01.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 26.
- OGH 7 Ob 205/25k, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Strenge Wiederherstellungsklauseln sollen verhindern, dass Sie das Geld der Versicherung frei verwenden. Ob ein Gebäude gleicher Art und gleichen Zwecks an derselben Stelle errichtet wurde, wird deshalb streng beurteilt. In der Regel genügt es nicht, wenn nur ein Teil des neuen Gebäudes dem früheren Zweck dient.
Ja, das kann Ihnen passieren. Die Wiederherstellung ist Voraussetzung für den Anspruch auf den Neuwert und keine bloße Pflicht, deren Verletzung Ihnen vorwerfbar sein müsste. Verzögert sie sich oder unterbleibt sie ganz, verlieren Sie den Anspruch unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können.