Was schuldet mir meine Rechtsschutzversicherung eigentlich?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Begehrt der Kläger Rechtsschutzdeckung ausdrücklich auf Basis eines bestimmten Streitwerts, der keiner gesetzlichen, sondern der freien Bewertung unterliegt, so erfordert dies im Deckungsprozess eine schlüssige Darstellung der der Bewertung zugrunde gelegten Tatsachen.OGH 7 Ob 168/20m, 21.10.2020
- Die Hauptleistungspflicht des Versicherers in der Rechtsschutzversicherung besteht in der Kostentragung.OGH 7 Ob 45/89, 22.02.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081895 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 7 Ob 15/25v, 22.04.2025, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 160/22p, 13.12.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
ARB 1965 allg; ARB 1965 Art1; ARB 1965 Art3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Rechtsschutzversicherung können Sie die Leistung spätestens dann verlangen, wenn sich für Sie so konkret abzeichnet, dass Ihre Interessen vertreten werden müssen, dass Sie mit Rechtskosten rechnen müssen. Vom allgemeinen Anspruch auf Versicherungsschutz sind die einzelnen Ansprüche auf Übernahme konkreter Kosten zu unterscheiden. Ist der allgemeine Versicherungsschutz verjährt, darf der Versicherer auch die Übernahme später entstehender Kosten verweigern.
Sie müssen Ihre Rechtsschutzversicherung auf eigene Kosten vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Falles unterrichten. Auch über die weitere Entwicklung eines bereits gemeldeten Falles müssen Sie berichten. Diese Pflicht trifft Sie persönlich und fällt nicht weg, wenn Sie einen von der Versicherung beigestellten Anwalt bevollmächtigt haben.