Wann zahlt die Unfallversicherung wegen Alkohol nicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rechtslage nach Art 17 Z 8 USVB 1989.OGH 7 Ob 11/95, 31.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 78/16w, 25.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AUVB 1965 Art3 III Z7
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. War eine starke Alkoholisierung zumindest mitursächlich dafür, dass jedes angemessene Verhalten wegfiel und der Versicherte ohne Anlass Unbeteiligte angriff, greift der Risikoausschluss der Bedingungen. Der Versicherungsschutz entfällt dann auch für einen Unfall, den der Versicherte unmittelbar danach auf der Flucht durch einen Stoß in den Rücken erleidet.
Die Bedingungen nehmen Unfälle vom Schutz aus, die Folge einer schon vorher bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung sind, wenn diese eine rettende Reaktion nicht mehr zulässt. Beruht der Unfall auf einer Bewusstseinsstörung durch einen Kreislaufkollaps, besteht daher kein Schutz, auch wenn die Bewusstlosigkeit nur kurz war. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.