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Muss ich der Versicherung Alkohol oder Müdigkeit melden?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Autofahrer, Versicherungen
Ihre Aufklärungspflicht dient nicht nur der Klärung von Hergang, Verantwortung und Schadenshöhe. Sie umfasst auch alle Umstände, die für spätere Rückforderungen der Versicherung wichtig sein können. Dazu gehört auch die Überprüfung, ob Sie alkoholisiert oder übermüdet waren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Die Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers soll nicht nur die nötigen Feststellungen über den Unfallsablauf, die Verantwortlichkeit der Beteiligten und den Umfang des entstandenen Schadens ermöglichen, sondern auch die Klarstellung aller jener Umstände gewährleisten, die für allfällige Regressansprüche des Versicherers von Bedeutung sein können. Darunter fällt auch die objektive Prüfung der körperlichen Beschaffenheit des an einem Unfall beteiligten Versicherungsnehmers hinsichtlich einer allfälligen Alkoholisierung oder Übermüdung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 36.

Genannte Normen

ABK 2002 Art7; AFIB 1993 Art5 Z3.1; AKHB Art8 Abs2; AKHB 1997 Art9.3.4; AKIB Art6 Abs2 Z2; VK 1995 Art7.3.2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Ursächlichkeit der Alkoholisierung

Ja, es kommt auf den Unfall an und nicht darauf, mit welcher Tätigkeit Sie rechnen mussten. Der Ausschluss greift, wenn sich der Unfall infolge einer Bewusstseinsstörung ereignet hat, auch wenn diese durch Alkohol entstanden ist; dass sie mitursächlich war, genügt. Unbewiesen ist die Ursächlichkeit schon dann, wenn Sie den Unfall auch bei geringerer Alkoholisierung erlitten hätten.

günstig für Versicherungsnehmer Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung

Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung setzt keine volle Berauschung voraus. Es muss aber eine Ausfallserscheinung vorliegen, die einem Zustand nach einem Schlaganfall oder einer Geistesstörung annähernd gleichkommt. Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit müssen so gestört sein, dass Sie der jeweiligen Gefahrenlage nicht mehr gewachsen sind.

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