Verliere ich den Unfallschutz, wenn ich getrunken hatte?
günstig für Versicherter betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Versicherungsträger, Arbeitgeber
Alkohol allein führt noch nicht zwingend dazu, dass der Versicherungsschutz entfällt. Eine Leistung ist erst dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtlich wesentliche Ursache des Unfalls war. War der Zusammenhang rein zufällig und konnte die vom Alkohol ausgehende Gefahr für den Schaden nicht ursächlich sein, bleibt der Schutz sogar bei schwerer Alkoholisierung bestehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Alkoholisierung allein führt noch nicht zwingend zum Ausschuss des Versicherungsschutzes. Ein Anspruch auf eine Leistung aus der Unfallversicherung ist dann zu verneinen, wenn die Alkoholisierung die rechtliche erhebliche Ursache für Eintritt des Versicherungsfalles war. Wenn der Zusammenhang zwischen Alkoholgenuss und Unfall rein zufällig war und der dem Alkohol innewohnende Gefahrenbereich für den eingetretenen Schaden nicht ursächlich sein konnte, geht auch im Fall einer schweren Alkoholisierung der Versicherungsschutz nicht verloren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Versicherungsschutz verneint, da die Alkoholisierung die rechtlich erhebliche Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war.OGH 10 ObS 56/17h, 18.05.2017
- Ein Unfall, der auf dem Heimweg (auch) infolge beruflicher Übermüdung eintritt, ist unfallversicherungsrechtlich geschützt, weil man vom Arbeitnehmer nicht verlangen kann, dass er sich erst entsprechend ausruht, bevor er den Weg nach Hause antritt.OGH 10 ObS 2/11h, 21.07.2011
- Nicht jede durch Alkohol herbeigeführte Minderung der Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit und jedes damit verbundene Absinken der Leistungsfähigkeit und Arbeitsqualität ist als ein wesentlich allein alkoholbedingter Leistungsabfall zu werten. Bei Würdigung aller Umstände dürfen nur solche Verhaltensweisen als Anzeichen eines alkoholbedingten Leistungsabfalls gewertet werden, die typisch für die unter Alkoholeinfluss stehende Person sind.OGH 10 ObS 423/98y, 04.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 ObS 42/25m, 24.04.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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