Darf ich auf meinem Grund Wasser fördern ohne Bewilligung?
betrifft Grundstückseigentümer, Landwirte, Bauherren
Nein. Das Recht, Wasser zu nutzen, entsteht nur durch die Verleihung der Wasserrechtsbehörde. Eine Vereinbarung mit anderen genügt dafür nicht, und auch aus dem Eigentum am Grundstück allein können Sie es nicht ableiten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 28.01.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Wasserbenutzungsrechte werden durch die Verleihungsurkunde der Behörde, nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Recht eines Grundeigentümers, Grundwasser durch einen artesischen Brunnen zu fördern, kann gemäß § 10 Abs 3 WRG ausschließlich aus einer Bewilligung der Wasserrechtsbehörde nach Abs 2 leg cit, nicht aber etwa allein aus dem Grundeigentum abgeleitet werden (s auch 1 Ob 14/91).OGH 1 Ob 257/15y, 28.01.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 257/15y, 28.01.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
WRG §111
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