Zum Inhalt springen
Anderes · Wasserrecht nur durch behördliche Verleihung

Darf ich auf meinem Grund Wasser fördern ohne Bewilligung?

betrifft Grundstückseigentümer, Landwirte, Bauherren
Nein. Das Recht, Wasser zu nutzen, entsteht nur durch die Verleihung der Wasserrechtsbehörde. Eine Vereinbarung mit anderen genügt dafür nicht, und auch aus dem Eigentum am Grundstück allein können Sie es nicht ableiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 28.01.2016 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Wasserbenutzungsrechte werden durch die Verleihungsurkunde der Behörde, nicht durch Vereinbarung der Parteien erworben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

WRG §111

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Ersitzung eines Wasserbezugsrechts
Nachbarrecht · Grundwassernutzung des Nachbarn
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung von Wasserrechten ohne Bewilligung
Verfahrensrecht · Eingriff in ein Wasserbenutzungsrecht
Eigentum und Grundbuch · Wasserbezugsrecht als Recht am Grundstück