Geht mein Wasserrecht beim Hausverkauf auf den Käufer über?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenngleich Wasserbezugsrechte an sich regelmäßige Grunddienstbarkeiten sind , können sie auch als unregelmäßige Servituten zugunsten einer bestimmten Person vereinbart werden.OGH 1 Ob 136/99b, 25.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 218/15p, 24.05.2016, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Auch eine Stadtgemeinde kann sich beim Verkauf eines Grundstücks das Recht vorbehalten, es später wieder zurückzukaufen. Der Rechtssatz betrifft dieses Wiederkaufsrecht einer Stadtgemeinde.