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Anderes · Wasserrecht bei Schutz- und Regulierungsbauten

Gelten für Hochwasserschutzbauten dieselben Regeln wie für andere Wasseranlagen?

betrifft Grundstückseigentümer, Anrainer, Gemeinden
Für Schutz- und Regulierungsbauten an Gewässern gilt sinngemäß dieselbe Bestimmung des Wasserrechts wie für Anlagen, die das Wasser nutzen. Die Regel wird also auf diese Bauten übertragen, obwohl sie dort nicht ausdrücklich steht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 31.10.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

§ 26 WRG ist bei Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten (§ 41 WRG) analog anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

WRG §26; WRG §41

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