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Bekomme ich Ersatz, wenn eine Wasseranlage mein Grundstück schädigt?

günstig für Geschädigter betrifft Grundeigentümer, Anrainer, Fischereiberechtigte, Anlagenbetreiber
Die Haftung für Schäden aus Wasseranlagen ist eine Sonderregel zur nachbarrechtlichen Haftung. Sie verdrängt in ihrem Bereich die allgemeinen Nachbarregeln und gewährt gleichartigen Schutz. Solche Ansprüche stehen auch dem Pächter eines Fischereiberechtigten zu.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Die Erfolghaftung nach § 26 Abs 2 WRG stellt bloß eine Sonderregelung der sonst gegebenen nachbarrechtlichen Haftung nach § 364 a ABGB dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Zurechnung außergewöhnlicher Schadensfolgen

Ersetzt werden nur Schäden, die nach der Art der Ursache überhaupt eintreten können. Wenn ein Schaden nur durch eine ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen entstanden ist, muss der Schädiger dafür nicht einstehen.

günstig für Schädiger Wer Schadenersatz verlangen kann

Nein. Das Gesetz sagt zwar, jedermann könne Ersatz fordern, doch das ist zu weit formuliert. Ersatz gibt es nur für Nachteile in einem Bereich, den das übertretene Verbot schützen soll. Nachteile außerhalb dieses Schutzbereichs bleiben außer Betracht.

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