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Kann ich wegen Wasserschäden am Haus vor Gericht gehen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Hauseigentümer, Nachbarn
Der Schutz nach dem Wasserrecht gilt nicht für verbaute Grundstücke. Geht es Ihnen also um den Schutz von Gebäuden, können Sie den ordentlichen Rechtsweg beschreiten und die Sache vor Gericht bringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Der wasserrechtliche Schutz wird verbauten Grundstücken nicht gewährt. Wenn der Schutz von Baulichkeiten bezweckt wird, ist daher der Rechtsweg zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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