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Kann ich Einwände aus dem Geschäft gegen den Wechsel vorbringen?

günstig für Wechselschuldner betrifft Wechselschuldner, Unternehmer, Gläubiger, Beklagte
Ja, solange Ihnen der ursprüngliche Vertragspartner gegenübersteht. Dann können Sie alles einwenden, was Sie aus dem zugrunde liegenden Geschäft vorbringen könnten. Ausgeschlossen sind nur Einwände, die auf Beziehungen zu Dritten beruhen; geschützt wird vor allem der spätere Erwerber des Wechsels.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Art 17 WG schließt nur solche Einwendungen aus, die auf Beziehungen zu Dritten beruhen. Solange sich Gläubiger und Schuldner des Grundgeschäftes gegenüberstehen, darf der Wechselschuldner dem Wechselgläubiger alles entgegensetzen, was er aus diesem Geschäfte einwenden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

WG Art17 A

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