Kann ich mein Geld zurückfordern, wenn ich Einwände zu spät erhob?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da sich im Wechselmandatsverfahren Gläubiger und Schuldner des (behaupteten) Grundgeschäfts gegenüberstehen, kann den Einwänden aus dem Grundgeschäft die Relevanz nicht abgesprochen werden.OGH 8 Ob 101/13f, 28.10.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114336 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 Ob 147/17a, 28.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht durch Vereinbarung. Verabreden Gläubiger und Schuldner, dass Sie im Wechselverfahren keine Einwendungen aus dem zugrunde liegenden Geschäft erheben dürfen, ist diese Abrede nichtig. Abstrakte Verpflichtungen ohne Bezug zum Grundgeschäft sind unzulässig.
Einwände aus dem Verhältnis zwischen altem und neuem Gläubiger können Sie nur erheben, soweit damit die Gläubigerstellung des neuen Gläubigers in Frage steht und Sie nicht ein Recht des alten Gläubigers ausüben. Sie können sich also darauf berufen, dass das Übertragungsgeschäft nichtig ist oder erfolgreich angefochten wurde. Auf ein noch nicht ausgeübtes Rücktritts- oder Anfechtungsrecht können Sie sich dagegen nicht berufen.