Kann ich Einwendungen aus dem Grundgeschäft im Wechselprozess verlieren?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 147/17a, 28.08.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer aus einem Wechsel klagt, muss das dahinterstehende Geschäft nicht behaupten und nicht beweisen. Wollen Sie sich darauf berufen, dass dieses Geschäft fehlt, nichtig ist oder weggefallen ist, müssen Sie das selbst nachweisen.
Nein. Im Wechselmandatsverfahren stehen einander Gläubiger und Schuldner des zugrundeliegenden Geschäfts gegenüber, weshalb Sie dort auch Einwendungen aus diesem Geschäft erheben können. Unterlassen Sie das und unterliegen rechtskräftig, können Sie den zuerkannten Betrag später nicht in einem neuen Prozess mit denselben Einwendungen zurückfordern.