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Kann ich gegen den Wechsel meines Vertragspartners Einwände erheben?

günstig für Wechselschuldner betrifft Wechselschuldner, Unternehmer, Beklagte, Gläubiger
Ja. Gegenüber demjenigen, der den Anspruch aus dem Wechsel erhebt und mit dem Sie unmittelbar zu tun hatten, sind Einwendungen immer zulässig. Sie können daher auch im Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag alles vorbringen, was sich aus der Vereinbarung über die Begebung des Wechsels ergibt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Auf unmittelbare Beziehungen zu dem den Anspruch erhebenden Inhaber gegründete Einwendungen sind, wie sich aus einem Umkehrschluss aus Art 17 WG ergibt, immer zulässig. Damit ist es auch dem Akzeptanten ermöglicht, die aus dem der Wechselbegebung zugrundeliegenden bürgerlichen Rechtsgeschäft (dem Wechselbegebungsvertrag) erfließenden materiellrechtliche Einwendungen im Verfahren über einen Wechselzahlungsauftrag dem Aussteller gegenüber erfolgreich zu erheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082465 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

WG Art17 A; WG Art17 D

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