Kann man mir kündigen, obwohl mich kein Verschulden trifft?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 32 Abs 2 Z 1 und Z 2 VBG.OGH 8 ObA 23/03w, 20.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082433 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 ObA 8/24w, 22.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich nein. Die Kündigung wegen einer geänderten Organisation setzt voraus, dass Ihre bisherige Tätigkeit weggefallen ist. Wird sie nach wie vor benötigt und muss weiterhin geleistet werden, trägt dieser Kündigungsgrund nicht.
Es muss nicht das Gewicht eines Entlassungsgrundes erreichen, aber so beträchtlich sein, dass es das Arbeitsverhältnis zerrüttet und Ihren Arbeitgeber deshalb zur Kündigung veranlasst. Dieses schuldbare Verhalten muss er behaupten und beweisen.