Darf man mich kündigen, obwohl meine Arbeit weiterhin gebraucht wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2017 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Daß die bisher geleistete Tätigkeit nach wie vor erforderlich ist und geleistet werden muß, beeinträchtigt die Berechtigung zur Kündigung nicht, weil die Pflege in der Universitätsklinik Innsbruck seit der Aufnahme von Kindern mit psychotischen Störungen erhöhte Anforderungen an das Personal stellt und diese Arbeit nur mehr von diplomiertem Pflegepersonal geleistet werden kann und darf.OGH 9 ObA 218/93, 08.09.1993
- Kündigung einer Köchin wegen Auflassung der Schülerausspeisung.OGH 4 Ob 136/79, 01.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 ObA 59/17t, 18.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn organisatorische Maßnahmen Ihre Kündigung zwingend nach sich ziehen. Ob eine Umgliederung, eine Rationalisierung oder eine sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur zweckmäßig ist, entscheidet allein der Dienstgeber. Darauf, ob er dazu gezwungen war, kommt es nicht an.
Für diesen Kündigungsgrund im Recht der Vertragsbediensteten kommt es nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Ein Verschulden von Ihnen ist nicht Voraussetzung. Die Kündigung kann daher auch ohne Vorwurf gegen Sie darauf gestützt werden.