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Darf man mich kündigen, obwohl meine Arbeit weiterhin gebraucht wird?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Grundsätzlich nein. Die Kündigung wegen einer geänderten Organisation setzt voraus, dass Ihre bisherige Tätigkeit weggefallen ist. Wird sie nach wie vor benötigt und muss weiterhin geleistet werden, trägt dieser Kündigungsgrund nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Keine Kündigung nach § 32 Abs 2 lit g VBG, wenn die vom betreffenden Dienstnehmer bisher ausgeübte Tätigkeit nach wie vor erforderlich ist und geleistet werden muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082443 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Organisationsänderung als Kündigungsgrund

Nur wenn organisatorische Maßnahmen Ihre Kündigung zwingend nach sich ziehen. Ob eine Umgliederung, eine Rationalisierung oder eine sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur zweckmäßig ist, entscheidet allein der Dienstgeber. Darauf, ob er dazu gezwungen war, kommt es nicht an.

günstig für Arbeitgeber Kündigung von Vertragsbediensteten ohne Verschulden

Für diesen Kündigungsgrund im Recht der Vertragsbediensteten kommt es nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Ein Verschulden von Ihnen ist nicht Voraussetzung. Die Kündigung kann daher auch ohne Vorwurf gegen Sie darauf gestützt werden.

Verwandte Fragen

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