Wie schwer muss mein Fehlverhalten für eine verschuldete Kündigung sein?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das schuldbare Verhalten des Angestellten hat der Dienstgeber zu behaupten und zu beweisen.OGH 9 ObA 103/17p, 27.09.2017
- Hier: Zum Begriff der unverschuldeten Kündigung iSd Art II Z 3 PZR des ORF.OGH 8 ObA 68/07v, 16.01.2008
- Der Umstand, dass die Klägerin unberechtigt entlassen wurde, sagt noch nichts darüber aus, ob nicht die Voraussetzungen einer „verschuldeten Kündigung" vorliegen.OGH 8 ObA 68/07v, 16.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 36/20i, 25.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 103/17p, 27.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein pflichtwidriges Verhalten deutet im Allgemeinen schon auf ein Verschulden hin. Wollen Sie sich darauf berufen, dass Sie nicht zurechnungsfähig waren, sich geirrt haben oder Ihnen die Pflichtwidrigkeit nicht bewusst war, müssen Sie das behaupten und beweisen.
Für diesen Kündigungsgrund im Recht der Vertragsbediensteten kommt es nicht darauf an, ob Sie etwas falsch gemacht haben. Ein Verschulden von Ihnen ist nicht Voraussetzung. Die Kündigung kann daher auch ohne Vorwurf gegen Sie darauf gestützt werden.