Wozu dient die Kündigung wegen geänderter Organisation?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 18.12.2017 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kündigung eines Primararztes wegen Schließung seiner Abteilung im Krankenhaus.OGH 9 ObA 280/00t, 24.01.2001
- Hier: Hortleiterin nach § 37 Abs 2 lit g nöGVBG.OGH 9 ObA 176/89, 13.09.1989
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 176/89, 13.09.1989
- Wenn im schriftlichen Dienstvertrag der Umfang der Tätigkeit nicht umschrieben wurde, ist die vorwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgeblich.OGH 9 ObA 90/87, 02.12.1987
- Kündigung einer Köchin wegen Auflassung der Schülerausspeisung.OGH 4 Ob 136/79, 01.07.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 59/17t, 18.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn organisatorische Maßnahmen Ihre Kündigung zwingend nach sich ziehen. Ob eine Umgliederung, eine Rationalisierung oder eine sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur zweckmäßig ist, entscheidet allein der Dienstgeber. Darauf, ob er dazu gezwungen war, kommt es nicht an.
Für die Berechtigung einer Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem sie erklärt wurde. War damals ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, kann eine spätere Änderung des Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.