Kann ich einen Stellplatz als Wohnungseigentum erwerben?
betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger, Autofahrer
Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Möglich ist es bei selbständigen, in sich geschlossenen Räumen zum Einstellen von Fahrzeugen oder wenn der Abstellplatz als Zubehör mit einer Wohnung oder Räumlichkeit verbunden ist, und zwar für höchstens zwei Fahrzeuge je Objekt. Auch übereinander angeordnete Plätze auf einer Hebeanlage gelten als eigene Abstellflächen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.08.2016 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Wohnungseigentum kann an "Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge im Hof und im Keller" nur insoweit begründet werden, als es sich entweder um "selbständige in sich geschlossene Räume zur Einstellung von Kraftfahrzeugen" (§ 1 Abs 1 Satz 2 WEG 1975; oder um "mit selbständigen Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten" als Zubehör verbundene "Abstellplätze für höchstens zwei Kraftfahrzeuge je selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit der Liegenschaft" handelt (§ 1 Abs 2 WEG).
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein von § 1 Abs 1 und 2 WEG 1975 abweichendes, ausschließliches Benützungsrecht schlichter Miteigentümer an bestimmten Anteilen der Liegenschaft durfte auch nach Inkrafttreten des 3. WÄG mit 1. 3. 1994 nach § 15 Satz 3 WEG 1975 grundbücherlich nach § 20 lit b GBG nicht angemerkt werden. Eine solche Umgehung der Unmöglichkeit der selbständigen Begründung von Wohnungseigentum an Abstellplätzen durch Schaffung einer dinglichen Wirkung ähnlich einer Wohnungseigentumsbegründung war unzulässig und konnte kein dingliches Recht begründen.OGH 5 Ob 246/09a, 25.03.2010
- Wurde vor dem 1. Juli 2002 ein Kfz-Abstellplatz gemäß § 1 Abs 2 WEG 1975 mit einer Wohnung verbunden, so bleibt diese Verbindung nach der Übergangsvorschrift des § 56 Abs 1 WEG 2002 weiter gültig.OGH 5 Ob 182/08p, 25.11.2008
- Dass zwei Abstellflächen übereinander angeordnet sind und durch einen gemeinsamen Mechanismus zum Zufahren und Abfahren bewegt werden können, erfordert kein Abgehen von der sonst bei Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge üblichen Beurteilung. Ausschlaggebend ist, dass die Wippen für jedes Fahrzeug eine abgegrenzte eigene Abstellfläche bieten, die nur von einem Wohnungseigentümer benützt wird.OGH 5 Ob 173/01d, 09.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082853 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 60/16h, 25.08.2016, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 61/16f, 25.08.2016, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
WEG 1975 §1 Abs1 Satz2; WEG 1975 §1 Abs2
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