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Darf ein großer Garten Zubehör zu meinem Abstellplatz sein?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Käufer, Bauträger
Damit eine Fläche als Zubehör mit einem Wohnungseigentumsobjekt verbunden werden kann, darf sie mit diesem baulich nicht verbunden sein, muss ohne Inanspruchnahme anderer Objekte zugänglich und deutlich abgegrenzt sein. Auf ein bestimmtes Verhältnis der Flächen zueinander oder ein Über- und Unterordnungsverhältnis kommt es nicht an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 19.07.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Das Gesetz fordert in § 2 Abs 3 WEG für die rechtliche Verbindung des Zubehör-Wohnungseigentums lediglich, dass das Zubehörobjekt mit dem Wohnungseigentumsobjekt baulich nicht verbunden ist und ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich und deutlich abgegrenzt ist. Weder ein bestimmtes Verhältnis der Flächen zueinander noch ein Über- oder Unterordnungsverhältnis sind für die Zubehörstauglichkeit tatbestandsmäßig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134065 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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