Darf ich einen Garagenplatz kaufen, ohne eine Wohnung zu besitzen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 02.11.2022 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Begründung von Wohnungseigentum durch Teilungsurteil iSd § 3 Abs 1 Z 3 WEG 2002.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Was im Zusammenhang mit § 5 Abs 2 WEG 2002 für die Zulässigkeit des modus gilt, hat genauso für die Zulässigkeit des Titels zu gelten.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Mit Erwerb iSd § 5 Abs 2 WEG 2002 ist an sich die konstitutive Begründung von Wohnungseigentum durch die Eintragung im Grundbuch gemeint. Der abgeleitete Erwerb unterliegt hingegen keinen Beschränkungen.OGH 5 Ob 151/08d, 26.08.2008
- Die Beschränkungen des § 5 Abs 2 sind bereits anlässlich der Wohnungseigentumsbegründung zu beachten.OGH 5 Ob 99/05b, 30.08.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120212 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 5 Ob 121/22p, 02.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 124/22d, 02.11.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 5 · Erwerb des Wohnungseigentums
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Drei Jahre. Verlangen Sie als Wohnungseigentümer Rechnung von jemandem, der die Liegenschaft auch nur tatsächlich verwaltet, gilt dieselbe dreijährige Frist wie gegenüber einem bestellten Verwalter. Das gilt auch gegenüber einem Miteigentümer oder einem Dritten.
Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.