Zum Inhalt springen

Darf ich außerhalb meiner Wohnung eigenmächtig bauen?

günstig für Miteigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauwerber
Nein. Für bauliche Veränderungen außerhalb der von Ihnen benützten Räume, die eine Bewilligung der Baubehörde brauchen, benötigen Sie die Zustimmung der übrigen Miteigentümer oder eine gerichtliche Entscheidung. Die Zustimmung des einzelnen Wohnungseigentümers kann nicht durch einen Beschluss der Gemeinschaft ersetzt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Diese Bestimmung berechtigt nicht den einzelnen Wohnungseigentümer, bauliche Veränderungen die einer baubehördlichen Bewilligung bedürfen, außerhalb der von ihm benützten Räumlichkeit eigenmächtig und ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer vorzunehmen. Es bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft bzw der Gestaltungsbefugnis des Außerstreitrichters für wichtige Veränderungen (§§ 26 Abs 1 Z 2 und 3 WEG 1975).

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083412 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

WEG 1975 §13 Abs2 Z3

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Umbau ohne Zustimmung der Miteigentümer
Wohnungseigentum · Baubewilligung und Duldungspflicht
Wohnungseigentum · Genehmigung einer Änderung am Wohnungseigentumsobjekt
Wohnungseigentum · Alleinnutzung gemeinsamer Teile
Wohnungseigentum · Zustimmung zu Änderungen der Wohnung