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Darf ein Miteigentümer einen Gemeinschaftsraum für sich allein nutzen?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen, Nachbarn
Nur mit Zustimmung aller. Nimmt jemand einen gemeinsam genutzten Teil für sich allein in Anspruch, ist das eine wichtige Veränderung. Fehlt eine Einigung, kann sie nur das Gericht im Außerstreitverfahren ersetzen. Ohne Einigung oder Gerichtsentscheidung ist der Eingriff eigenmächtig und rechtswidrig.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 19.12.2017 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB eines der gemeinsamen Benützung dienenden Liegenschaftsteiles durch Beanspruchung eines Alleingebrauchsrechtes bedarf der Zustimmung aller Mit-(Wohnungs)eigentümer, deren mangelndes Einverständnis nur durch eine Entscheidung des Außerstreitrichters ersetzt werden kann. Mangels einer solchen einvernehmlichen oder gerichtlich getroffenen Benützungsregelung erfolgt der Eingriff in das gemeinsame Eigentum der übrigen Miteigentümer (Wohnungseigentümer) eigenmächtig (JBl 1960,337; MietSlg 8532, MietSlg 21059 uam).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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