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Muss mein Chef zahlen, wenn er mich nicht angemeldet hat?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Ihr Dienstgeber ist verpflichtet, Sie zur Sozialversicherung anzumelden. Meldet er Sie schuldhaft nicht zur Pensionsversicherung an, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen dadurch entsteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1926, zuletzt bestätigt am 11.01.2024 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1926)

(Zum PVG) Schadenersatzpflicht des Dienstgebers wegen schuldhafter Nichtanmeldung des Angestellten zur Pensionsversicherung.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Eigenes Verschulden beim Unfallregress

Der Dienstgeber muss dem Sozialversicherungsträger nur dann Ersatz leisten, wenn er den Arbeitsunfall selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für schweres Verschulden anderer Personen haftet er in diesem Zusammenhang nicht.

günstig für Arbeitgeber Zuständigkeit für Versicherungspflicht

Nein. Ob ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis bestanden hat, entscheidet die Verwaltungsbehörde und nicht das Gericht. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag ungültig war. Auch eine Klage, mit der Ihr Arbeitgeber zur nachträglichen Anmeldung bei der Krankenkasse verpflichtet werden soll, wird deshalb zurückgewiesen.

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