Wann gilt mein Beruf als erlernter Beruf bei der Pension?
günstig für Pensionsversicherung betrifft Versicherte, Arbeitnehmer, Pensionswerber
Ein erlernter Beruf setzt eine vorgeschriebene Ausbildung voraus, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung dafür ist, den Beruf ausüben zu dürfen. Es muss sich außerdem um eine unselbständige Arbeit handeln. Eine Prüfung, die nur für eine selbständige Tätigkeit nötig ist, macht Ihre Arbeit daher nicht zu einem erlernten Beruf.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein erlernter Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG ist ein Beruf, für den ein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben ist, dessen erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes ist. Sieht man von der Berufstätigkeit jener Person ab, die durch besondere Vorschriften Dienstnehmern gleichgestellt sind (vgl § 4 Abs 3 ASVG), muss es sich um eine unselbständige Erwerbstätigkeit handeln (vgl vor allem § 1 und § 3 Abs 1 ASVG). (Hier: Konzessionsprüfung für das Gastgewerbe kann eine Berufstätigkeit die über jene einer Serviererin nicht hinausgeht) nicht zur Tätigkeit in einem erlernten Beruf im Sinn des § 255 Abs 1 ASVG machen, weil sie Voraussetzung für die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Altenarbeit nach dem Oö SBG.OGH 10 ObS 131/24y, 11.02.2025
- Abzustellen ist auf die tatsächlich absolvierte Ausbildung und nicht auf die zum Zeitpunkt der Absolvierung dieser Ausbildung vorgesehene Ausbildungsdauer und damals geltende Qualifikationserfordernisse.OGH 10 ObS 145/19z, 19.11.2019
- Hier: Altenfachbetreuerin.OGH 10 ObS 74/09v, 21.07.2009
- Bei Berufstätigkeiten, denen ein standardisiertes Ausbildungsprogramm zugrundeliegt, die aber keine Lehrberufe sind, stellt der Oberste Gerichtshof in seiner Rechtsprechung auf eine vergleichbare Dauer und auf eine quantitativ vergleichbare Zahl von Unterrichtseinheiten ab.OGH 10 ObS 74/09v, 21.07.2009
- Ein erlernter Beruf liegt dann vor, wenn der Versicherte eine Berufsausbildung genossen und in einer den jeweils geltenden Vorschriften entsprechenden Form erfolgreich abgeschlossen hat. Es handelt sich dabei vor allem um die in der Lehrberufsliste gemäß § 7 BAG angeführten Lehrberufe.OGH 10 ObS 357/00y, 30.01.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084513 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 10 ObS 32/22m, 29.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Sozialrecht · Beginn des angelernten Berufs
Sozialrecht · Frühere Angestelltentätigkeit zählt
Sozialrecht · Berufsunfähigkeit bei Arbeitertätigkeit
Sozialrecht · Berufsschutz und Verweisung bei Berufsunfähigkeit
Sozialrecht · Fünfzehnjahreszeitraum bei Berufsunfähigkeit