Ab wann zählt meine Anlernzeit als eigener Beruf?
günstig für Versicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber
Ein angelernter Beruf beginnt erst, wenn die Anlernung abgeschlossen ist und Sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die einem Lehrberuf gleichkommen. Die Zeit der Anlernung selbst zählt als unqualifizierte Zeit.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ein angelernter Beruf wird erst ab dem Zeitpunkt ausgeübt, ab dem die Anlernung abgeschlossen ist und der Versicherte über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die den in einem Lehrberuf erworbenen gleichzuhalten sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Jedoch Ausbildung im Rahmen beruflicher Rehabilitation.OGH 10 ObS 149/13d, 19.11.2013
- Bei einem Anlernberuf ist die Zeit der Anlernung als unqualifizierte Zeit zu werten.OGH 10 ObS 115/97b, 04.06.1997
- (Hier: AMFG-Ausbildungszeiten).OGH 10 ObS 115/97b, 04.06.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 9 ObA 15/18y, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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