Zum Inhalt springen

Ab wann zählt meine Anlernzeit als eigener Beruf?

günstig für Versicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Versicherte, Pensionswerber
Ein angelernter Beruf beginnt erst, wenn die Anlernung abgeschlossen ist und Sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die einem Lehrberuf gleichkommen. Die Zeit der Anlernung selbst zählt als unqualifizierte Zeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ein angelernter Beruf wird erst ab dem Zeitpunkt ausgeübt, ab dem die Anlernung abgeschlossen ist und der Versicherte über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die den in einem Lehrberuf erworbenen gleichzuhalten sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Sozialrecht · Erlernter Beruf und Invaliditätspension
Sozialrecht · Umfang der Kenntnisse für Berufsschutz
Arbeitsrecht · Beschäftigung im erlernten Beruf nach der Lehre
Arbeitsrecht · Arbeitszeit setzt tatsächliche Arbeit voraus
Sozialrecht · Frühere Angestelltentätigkeit zählt