Welche Regel gilt, wenn ich meist als Arbeiter tätig war?
betrifft Arbeitnehmer, Versicherte
Gehen Ihre Versicherungszeiten überwiegend auf eine Arbeitertätigkeit zurück, wird Ihr Anspruch nicht nach den Regeln für Angestellte beurteilt. Es gelten sinngemäß die Regeln über die Invalidität von Arbeitern.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Hat ein PVAng-Versicherter, dessen Versicherungszeiten überwiegend auf eine Beschäftigung zurückgehen, die gemäß § 13 ASVG die Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter begründet hätte, so sind die Voraussetzungen für seinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension nicht nach § 273 ASVG zu beurteilen, sondern es ist § 255 ASVG analog anzuwenden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Freier Dienstvertrag (vgl RS0134614)OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023
- Welchem Zweig eine Tätigkeit zuzuordnen ist, richtet sich nach deren Inhalt.OGH 10 ObS 65/13a, 12.09.2013
- Der Anspruch auf Invaliditätspension ist ungeachtet der kollektivvertraglichen Einstufung als Arbeiter unter Zugrundelegung des Berufsunfähigkeitsbegriffs des § 273 Abs 1 ASVG zu prüfen, wenn trotz der Versicherung als Arbeiter tatsächlich Angestelltentätigkeiten verrichtet worden sind.OGH 10 ObS 314/02b, 22.10.2002
- Obwohl die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter für den Kläger leistungszuständig ist, kann sich die Lösung der Frage, ob der Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit eingetreten ist, nach § 273 ASVG richten, nämlich dann, wenn die in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag erworbenen Beitragsmonate überwiegend auf Beschäftigungen zurückgehen, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 ASVG die Zugehörigkeit des Klägers zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet hätten.OGH 10 ObS 220/02d, 18.07.2002
- Auch die in § 14 Abs 1 Z 1 und 2 ASVG geregelte Zuordnung gewisser Beschäftigungsverhältnisse zur Pensionsversicherung der Angestellten ist in diesem Zusammenhang nicht bindend.OGH 10 ObS 357/00y, 30.01.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Stationsgehilfe.OGH 10 ObS 404/97b, 20.01.1998
- Zur Anwendung gelangt damit nur das Recht des Versicherungszweiges, dem der Versicherte nach dem Inhalt seiner Tätigkeit bei richtiger Meldung zugehörig gewesen wäre.OGH 10 ObS 11/95, 14.02.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 10 ObS 41/25i, 24.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 60/23f, 19.12.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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