Muss ich Geld zurückzahlen, das ich schon ausgegeben habe?
günstig für Zahlungspflichtiger betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagter
Haben Sie Geld aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils bekommen und wird dieses Urteil später abgeändert, müssen Sie das Geld zurückzahlen. Sie können dem nicht entgegenhalten, dass Sie es im guten Glauben bereits verbraucht haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Der Empfänger der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils gezahlten Geldleistung kann im Falle der (endgültigen) Abänderung dieses Urteils dem Rückforderungsanspruch des Leistenden nicht den Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegensetzen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085764 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 25/25d, 25.06.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 15/25a, 23.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 61 · Wirkungen von Entscheidungen
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