Bekomme ich Gezahltes zurück, wenn das Urteil später aufgehoben wird?
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Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.11.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 90/21b, 30.11.2021
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1435
- Exekutionsordnung (EO) § 39 · Einstellung, Einschränkung und Aufschiebung der Exekution
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 505
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie können sich nur gegen den Anspruch wehren, für den die Zwangsvollstreckung bewilligt wurde, und nur solange sie läuft. Maßgeblich ist der Schluss der Verhandlung in erster Instanz: Spätestens dann muss die Vollstreckung bewilligt und noch nicht beendet sein, sonst wird die Klage abgewiesen.
Nein. Wenden Sie sich gegen den betriebenen Anspruch, müssen Sie alle Gründe schon in dieser einen Klage vorbringen. Was Sie bereits in einem früheren solchen Verfahren hätten sagen müssen, wird später nicht mehr beachtet, auch nicht vom Obersten Gerichtshof. Die Klage wird dann abgewiesen und nicht bloß zurückgewiesen.