Muss ich vorläufigen Unterhalt zurückzahlen, den ich schon ausgab?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unter Vorbehalt geleisteter Ehegattenunterhalt.OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025
- Bei rechtsgrundlos gezahltem Arbeitsentgelt, dem Unterhaltscharakter zukommt und das gutgläubig verbraucht wurde, wird grundsätzlich eine Rückforderbarkeit verneint.OGH 8 ObA 45/16z, 30.08.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 45/16z, 30.08.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
- EO § 394 · Schadenersatz und Mutwillensstrafe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sobald Ihnen die Klage oder der Antrag zugestellt wird, mit dem Ihr Unterhaltsanspruch bekämpft wird, müssen Sie damit rechnen, das Geld zurückzahlen zu müssen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich nicht mehr darauf berufen, das Geld in gutem Glauben verbraucht zu haben.
Nur, wenn Sie den Geldunterhalt schon damals ausdrücklich und deutlich verlangt haben, solange Sie noch im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Ab diesem Verlangen können Sie ihn rückwirkend auch bei Gericht durchsetzen. Es genügt nicht, im Nachhinein zu behaupten, die Versorgung im Haushalt sei zu gering gewesen.