Welches Urteil gilt als das erste in meinem Verfahren?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Als erstes Urteil des Erstgerichts gilt jenes, mit dem der Klage erstmals stattgegeben wird. Gemeint ist das rechtsgestaltende Urteil, etwa die Zustimmung zu einer Kündigung.
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Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.06.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Das "erste" Urteil des Erstgerichtes ist das erste klagestattgebende (rechtsgestaltende) Urteil (Zustimmung zur Kündigung gemäß 120 f ArbVG).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085784 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 15/25a, 23.06.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 61 · Wirkungen von Entscheidungen
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