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Bei welchem Gericht beantrage ich die Ergänzung des Urteils?

betrifft Kläger, Beklagter
Mit dem Ausdruck Prozessgericht ist nicht ohne weiteres das Gericht erster Instanz gemeint. Gemeint ist jenes Gericht, dessen Urteil nach Ihrem Antrag ergänzt werden soll.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Unter der Bezeichnung "Prozeßgericht" ist nicht das Gericht erster Instanz, sondern jenes Gericht zu verstehen, dessen Urteil nach dem Antrag ergänzt werden soll.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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