Bei welchem Gericht beantrage ich die Ergänzung des Urteils?
betrifft Kläger, Beklagter
Mit dem Ausdruck Prozessgericht ist nicht ohne weiteres das Gericht erster Instanz gemeint. Gemeint ist jenes Gericht, dessen Urteil nach Ihrem Antrag ergänzt werden soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Unter der Bezeichnung "Prozeßgericht" ist nicht das Gericht erster Instanz, sondern jenes Gericht zu verstehen, dessen Urteil nach dem Antrag ergänzt werden soll.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Antrag auf Kostenergänzung durch Zuspruch der Kosten des Verfahrens vor dem EuGH.OGH 8 ObS 16/03s, 27.05.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 119/22v, 20.10.2022
Im Gesetz
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