Was entscheidet, welches Gericht für meine Klage zuständig ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Klage kann nicht wegen Unzuständigkeit des Gerichtes zurückgewiesen werden, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung über die Unzuständigkeitseinrede die im Zeitpunkt der Einbringung der Klage noch fehlende Voraussetzung für die Begründung der Zuständigkeit inzwischen eingetreten ist.OGH 4 Ob 88/82, 10.05.1983
- Hier: Unheilbare sachliche Unzuständigkeit. Der Grundsatz der Prüfung auf Grund der Klagsangaben gilt nicht nur für die Prüfung der Zuständigkeit nach Anhängigwerden einer Rechtssache vor Gericht, sondern auch für jede spätere Prüfung dieser Frage im Verfahren.OGH 1 Ob 23/75, 19.02.1975
- Erweisen sich die Klagebehauptungen als unrichtig, ist das Klagebegehren abzuweisen, nicht die Klage zurückzuweisen (EvBl 1968/239; SZ 39/192; SZ 26/109).OGH 1 Ob 188/72, 30.08.1972
- Dies gilt aber nur dann, wenn die die Zuständigkeit oder Nichtzuständigkeit des Arbeitsgerichtes begründenden Tatsachen auch Anspruchsvoraussetzungen sind. Handelt es sich um reine Zuständigkeitsvoraussetzungen, hängt die Entscheidung über die Zuständigkeit davon ab, welches Sachverhaltsbild sich nach den gewonnenen Verfahrensergebnissen darbietet.OGH 1 Ob 141/72, 30.08.1972
- Amtswegige Überprüfung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes durch das Revisionsgericht an Hand der Klagsangaben und der Verhandlungsergebnisse.OGH 2 Ob 217/71, 09.12.1971
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- Stellt sich der angezogene Klagsgrund als nicht gegeben heraus, so ist die Klage abzuweisen.OGH 1 Ob 38/71, 13.05.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 6 Ob 87/24y, 26.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Nur dann, wenn Ihnen der geltend gemachte Anspruch in eigener Person auch wirklich zusteht. Fehlt Ihnen diese Berechtigung, wird die Klage abgewiesen.