Zum Inhalt springen

Bekomme ich Kosten ersetzt, wenn die Rechtsprechung widersprüchlich war?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Kläger, Sozialversicherungsträger
Ja, das kann genügen. War die bisherige Rechtsprechung widersprüchlich und stützte sie teilweise Ihren Standpunkt, können Ihnen die Kosten nach Billigkeit auch dann zugesprochen werden, wenn Sie zur Gänze unterliegen. Ihre wirtschaftliche Lage wird dabei mitberücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Kostenersatz nach Billigkeit an die zur Gänze unterliegende, nur Notstandshilfe beziehende Versicherte bei Vorliegen lediglich einer widersprüchlichen, teilweise den Standpunkt der Klägerin stützenden Judikatur des VwGH.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Kostenersatz nach Billigkeit im Sozialverfahren
Verfahrensrecht · Halbe Anwaltskosten bei schwieriger Rechtsfrage
Verfahrensrecht · Anfechtung einer Billigkeitsentscheidung
Verfahrensrecht · Kosten des Berichtigungsantrags
Verfahrensrecht · Kosten für die Rechtsmittelbeantwortung