Bekomme ich Kosten ersetzt, wenn die Rechtsprechung widersprüchlich war?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Kläger, Sozialversicherungsträger
Ja, das kann genügen. War die bisherige Rechtsprechung widersprüchlich und stützte sie teilweise Ihren Standpunkt, können Ihnen die Kosten nach Billigkeit auch dann zugesprochen werden, wenn Sie zur Gänze unterliegen. Ihre wirtschaftliche Lage wird dabei mitberücksichtigt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Kostenersatz nach Billigkeit an die zur Gänze unterliegende, nur Notstandshilfe beziehende Versicherte bei Vorliegen lediglich einer widersprüchlichen, teilweise den Standpunkt der Klägerin stützenden Judikatur des VwGH.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Kostenzuspruch nach Billigkeit gemäß § 77 Abs 1 Z 2 lit b ASGG kann auch dann erfolgen, wenn das Berufungsgericht die ordentliche Revision zugelassen hat, der Oberste Gerichtshof diese jedoch mangels einer Rechtsfrage im Sinn des § 502 ZPO zurückweist.OGH 10 ObS 10/25f, 18.03.2025
- Unter Bedachtnahme darauf, daß die Klägerin lediglich eine Unfallrente betzieht und, daß das Berufungsgericht die Revision für zulässig erklärt hat und die Klägerin deshalb nicht annehmen mußte, der Oberste Gerichtshof werde ihre ordentliche Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage zurückweisen. Jedenfalls insoweit kann von rechtlichen Schwierigkeiten gesprochen werden.OGH 10 ObS 215/95, 23.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 10 ObS 123/24x, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 77 · Kostenersatzansprüche
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