Bekomme ich die Kosten für einen Berichtigungsantrag ersetzt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (9 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1960)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ergänzungsurteil.OGH 9 ObA 42/17t, 27.09.2017
- Kostenbemessungsgrundlage ist der von der Berichtigung betroffene Kostenbetrag.OGH 9 Ob 213/98h, 25.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041623 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 9 ObA 42/17t, 27.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wehren Sie sich als Antragsgegner im Rechtsmittelverfahren erfolgreich gegen eine bewilligte Streitanmerkung, hat Ihnen der Antragsteller die Kosten Ihres Rechtsmittels zu ersetzen.
Ja, im Ausmaß Ihres Erfolgs. Wehren Sie als Gegner der gefährdeten Partei nur einen Teil des Sicherungsantrags ab, steht Ihnen der Kostenersatz in diesem Umfang zu. Bleiben Sie dagegen zur Gänze erfolglos, tragen Sie Ihre Kosten endgültig selbst.