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Bekomme ich die halben Anwaltskosten, wenn mein Fall schwierig war?

günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Kläger, Sozialversicherungsträger
Ja, das ist möglich. Hing die Entscheidung von einer bedeutsamen Rechtsfrage ab, entspricht es der Billigkeit, Ihnen als unterlegener versicherter Person die Hälfte der Kosten Ihrer Vertretung zuzusprechen. Fehlt eine solche Rechtsfrage, lässt sich ein Kostenzuspruch auch nicht mit besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten oder mit Ihren Einkommensverhältnissen begründen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (66 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 66.

Im Gesetz

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