Bekomme ich die halben Anwaltskosten, wenn mein Fall schwierig war?
günstig für Versicherter betrifft Versicherte, Kläger, Sozialversicherungsträger
Ja, das ist möglich. Hing die Entscheidung von einer bedeutsamen Rechtsfrage ab, entspricht es der Billigkeit, Ihnen als unterlegener versicherter Person die Hälfte der Kosten Ihrer Vertretung zuzusprechen. Fehlt eine solche Rechtsfrage, lässt sich ein Kostenzuspruch auch nicht mit besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten oder mit Ihren Einkommensverhältnissen begründen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 16.09.2025 (66 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1989)
Hängt die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 2 Z 1 ASGG ab, so entspricht es der Billigkeit, dem unterlegenen Versicherten die Hälfte der Kosten seines Vertreters zuzusprechen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Kostenzuspruch kommt hier aber nicht in Betracht, weil aus der Aktenlage keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Klägers ersichtlich sind, die einen Kostenzuspruch rechtfertigen könnten.OGH 10 ObS 68/23g, 16.01.2024
- Bereits das Fehlen von tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten des Berichtigungsverfahrens steht einem Kostenersatz nach Billigkeit entgegen.OGH 10 ObS 116/06s, 17.04.2007
- Der Zuspruch der Hälftekosten ist auch gerechtfertigt, wenn die Partei in ihrem Rechtsmittel ausführlich, vom Senat geteilte, Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesbestimmung darlegte, die letztlich vom Verfassungsgerichtshof verworfen wurden.OGH 10 ObS 423/02g, 14.01.2003
- Liegt eine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung nicht vor, kann ein solcher Kostenzuspruch aber auch nicht mit besonderen tatsächlichen Schwierigkeiten des Verfahrens oder mit Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen begründet werden.OGH 10 ObS 165/93, 21.09.1993
- Hier: Fehlen einer höchstgerichtlichen Judikatur.OGH 10 ObS 97/92, 26.05.1992
- Hier: Verfassungsrechtliche Schwierigkeiten des Verfahrens.OGH 10 ObS 102/91, 09.04.1991
- So schon SSV-NF 1/66 (= 10 Ob S 54/87 und SSV-NF 2/29 (= 10 Ob S 51/88).OGH 10 ObS 102/91, 09.04.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 66.
- OGH 10 ObS 25/25m, 16.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 25/24k, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 36/23a, 22.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 150/17g, 23.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 77 · Kostenersatzansprüche
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