Zum Inhalt springen

Kann ich den Schätzwert im Aufteilungsverfahren noch bekämpfen?

betrifft geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Nein. In der letzten Stufe können Sie die Tatsachengrundlage nicht mehr angreifen, und dazu gehört auch der geschätzte Wert einer Liegenschaft. Zulässig ist nur die Rüge, das Recht sei falsch angewendet worden, und diese müssen Sie ordentlich ausführen; sonst bleibt Ihr Vorbringen unbeachtet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Eine Bekämpfung der tatsächlichen Grundlage ist nicht mehr möglich, auch nicht Bekämpfung der eine Tatfrage darstellenden Schätzwertermittlung. Wird der allein zulässige Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nicht gesetzmäßig ausgeführt, sind die diesbezüglichen Darlegungen unbeachtlich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0099292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 50.

Genannte Normen

AußStrG §232 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Wert der Liegenschaft bei der Aufteilung
Verfahrensrecht · Bewertung des Entscheidungsgegenstands
Verfahrensrecht · Anfechtung von Sachverständigenmethoden
Versicherung · Bekämpfung eines offenbar unbilligen Gutachtens
Strafrecht · Anfechtbare Feststellungen im Strafurteil