Zum Inhalt springen

Kann ich die festgestellte Schadenshöhe im Strafurteil bekämpfen?

betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Nein, nur wenn es darauf ankommt. Angreifbar sind Feststellungen bloß, soweit sie über die Schuld oder über die rechtliche Einordnung der Tat entscheiden. Ein Betrag ist daher nur dann bekämpfbar, wenn er eine Wertgrenze berührt, von der die Strafbarkeit oder die Einstufung abhängt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (68 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Tatsachenfeststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge und Tatsachenrüge anfechtbar, als sie die Frage nach der rechtlichen Kategorie einer oder mehrerer strafbarer Handlungen beantworten und solcherart im Sinn der Z 5 entscheidend sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 68.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Strafrecht · Entscheidende Tatsachen im Strafurteil
Schadenersatz · Schätzung der Schadenshöhe durch das Gericht
Schadenersatz · Überprüfung der Schadensschätzung
Verfahrensrecht · Überprüfung einer gerichtlichen Schätzung
Verfahrensrecht · Bewertung des Streitgegenstands