Kann ich die festgestellte Schadenshöhe im Strafurteil bekämpfen?
betrifft Angeklagte, Verurteilte, Verteidiger
Nein, nur wenn es darauf ankommt. Angreifbar sind Feststellungen bloß, soweit sie über die Schuld oder über die rechtliche Einordnung der Tat entscheiden. Ein Betrag ist daher nur dann bekämpfbar, wenn er eine Wertgrenze berührt, von der die Strafbarkeit oder die Einstufung abhängt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (68 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Tatsachenfeststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge und Tatsachenrüge anfechtbar, als sie die Frage nach der rechtlichen Kategorie einer oder mehrerer strafbarer Handlungen beantworten und solcherart im Sinn der Z 5 entscheidend sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Überlassen einer das 25-Fache der Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgifts wurde durch den bekämpften Punkt des Schuldspruchs nicht in Frage gestellt.OGH 15 Os 53/24v, 26.06.2024
- Konkrete Wert- oder Schadensbeträge sind nur dann subsumtionsrelevant, wenn sie eine Wertgrenze tangieren.OGH 15 Os 45/24t, 26.06.2024
- Auf die Frage, wie eine mit Gewalt erfolgte Nötigung zur Duldung des Beischlafs im Detail vonstatten gegangen ist, trifft dies nicht zu.OGH 12 Os 23/23h, 23.03.2023
- Die eine Wertqualifikation (hier: § 153 Abs 3 erster Fall StGB) nicht berührende Bekämpfung von Feststellungen zur Schadenshöhe betrifft keine entscheidende Tatsache.OGH 11 Os 154/18h, 26.02.2019
- Ob der Angeklagte die Tat „lediglich aus Angst bzw über Druck und auf Geheiß“ eines Mittäter beging, betrifft keinen für die Lösung der Schuldfrage entscheidenden Umstand.OGH 12 Os 137/14k, 27.11.2014
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der Verbleib der Fahrzeugteile nach dem Diebstahl ist ohne Relevanz für die Schuld- oder Subsumtionsfrage und daher auch nicht Gegenstand der Tatsachenrüge.OGH 14 Os 87/14x, 28.10.2014
- Hier: Das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Tatopfer und das Motiv für das Treffen, anlässlich dessen es zu dem verfahrensgegenständlichen Vorfall kam, sind für die Lösung der Schuld- und der Subsumtionsfrage irrelevant und daher einer Anfechtung aus Z 5 entzogen.OGH 14 Os 124/12k, 29.01.2013
- Hier: Ob der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Tathandlungen (auch) an „anderen Orten“ beging, ist nicht entscheidend.OGH 14 Os 116/12h, 18.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117499 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 68.
- OGH 14 Os 7/26z, 19.05.2026
- OGH 11 Os 10/17f, 21.03.2017
- OGH 14 Os 86/15a, 26.01.2016
Im Gesetz
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