Zahlt der Rechtsschutz auch bei einem Vorwurf mit Absicht?
betrifft Versicherungsnehmer, Beschuldigte, Versicherungen
Wird Ihnen im Strafverfahren zugleich eine vorsätzliche und eine fahrlässige Tat vorgeworfen, ist nur ein Teil davon versichert. Die Kosten des Verteidigers, die Sachverständigen- und Pauschalgebühren sowie die Kosten der Privatbeteiligten werden dann aufgeteilt. Maßstab ist das Gewicht der gedeckten gegenüber den nicht gedeckten Vorwürfen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Liegt eine Realkonkurrenz zwischen einem Vorsatzdelikt und einem Fahrlässigkeitsdelikt vor, liegen sohin versicherungsrechtlich gedeckte und versicherungsrechtlich nicht gedeckte Fakten dem Strafverfahren zugrunde, sind im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Verteidigergebühr, die aufgelaufenen Sachverständigengebühren, die geltend gemachten Pauschalgebühren und die Privatbeteiligungskosten im Verhältnis des Gewichtes der gedeckten zu den ungedeckten Delikten aufzuteilen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 218/24w, 22.04.2025, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
ARB Art6 Z6 Pkt2; ARB Art6 Z6 Pkt3; ARB 1988 Art17 Abs2.2; Rechtsschutzversicherung ARB 2013 Art6.8.6
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