Bekomme ich die Kosten meiner Beteiligung am Strafverfahren ersetzt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn Liquidierung vom Ausgang des Strafprozesses abhängig gemacht wurde.OGH 7 Ob 156/74, 10.10.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 186/21y, 27.01.2022, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn die Maßnahmen durch einen konkret bevorstehenden und später auch eingetretenen Schaden ausgelöst wurden, etwa nach einem Hinweis auf einen drohenden Einbruch. Für allgemeine Vorsorge gegen mögliche künftige Schäden gibt es keinen Ersatz, weil der Zusammenhang mit der Tat fehlt. Eine bloß mögliche Bedrohung genügt nicht.
Nein. Kosten für eine künftige Heilbehandlung können Sie nur als Vorschuss verlangen, und nur wenn Sie die Behandlung ernstlich vorhaben. Steht fest, dass die Behandlung unterbleibt, steht Ihnen dafür kein Ersatz zu.