Übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten der Abwehr einer Forderung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 18.10.2017 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rückforderung von Kosten für rechtsanwaltliche Vertretung nach ABHV, EBHV 2000 idF 2009.OGH 7 Ob 31/16h, 27.04.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 7 Ob 121/17w, 18.10.2017, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 96/16t, 28.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHVB allg
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Gedeckt ist nur der Schaden, der über das Interesse des Kunden an Ihrer vertraglichen Leistung hinausgeht. Verlangt er in Wahrheit die Erfüllung des Vertrags oder Geld an deren Stelle, trägt das Ihr Unternehmerrisiko und nicht die Versicherung.
Der Anspruch auf Versicherungsschutz entsteht und wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie ernstlich in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Verjährungsfrist. Schon eine Streitverkündung an Sie reicht für eine solche ernstliche Inanspruchnahme aus.