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Übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten der Abwehr einer Forderung?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Unternehmer, Versicherer
Ja. Der Versicherungsschutz schließt die Abwehr unberechtigter Ansprüche mit ein. Deshalb tritt der Versicherungsfall schon dann ein, wenn ein Dritter überhaupt Schadenersatz von Ihnen verlangt, unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 18.10.2017 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsfall allein dadurch gegeben, dass ein Dritter vom Versicherungsnehmer Schadenersatz fordert, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Forderung berechtigt ist, weil Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche in sich schließt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081228 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Genannte Normen

AHVB allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Erfüllungsschäden in der Berufshaftpflicht

Nein. Gedeckt ist nur der Schaden, der über das Interesse des Kunden an Ihrer vertraglichen Leistung hinausgeht. Verlangt er in Wahrheit die Erfüllung des Vertrags oder Geld an deren Stelle, trägt das Ihr Unternehmerrisiko und nicht die Versicherung.

günstig für Versicherer Verjährungsbeginn beim Deckungsanspruch

Der Anspruch auf Versicherungsschutz entsteht und wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie ernstlich in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Verjährungsfrist. Schon eine Streitverkündung an Sie reicht für eine solche ernstliche Inanspruchnahme aus.

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