Darf man mich befristen, wenn ich auch anderes mache?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 19.02.2026 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zweiter Rechtsgang zu 9 ObA 10/96 - Der Arbeitgeber hat nicht bewiesen, daß auch die verrichteten Überstunden bloß in Vertretung der vertretenen Lehrkräfte geleistet wurden - unbefristetes Dienstverhältnis.OGH 9 ObA 7/98i, 11.02.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 88/25v, 19.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 81/25i, 27.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 4 · Dienstvertrag
- VBG § 38 · Zuordnung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn im Vertrag steht, für wen Sie einspringen. Erkennt das Gesetz die Beschäftigung von Ersatzkräften ausdrücklich als zulässigen Grund für eine Befristung an und regelt die Bedingungen dafür, genügt es, dass Ihr Vertrag festhält, für welche Person Sie als Ersatzkraft aufgenommen wurden.
Nein. Vereinbaren die Parteien, dass sich das Dienstverhältnis ohne gegenteilige Erklärung auf unbestimmte Zeit verlängert, bleibt es trotzdem zulässig befristet. Eine solche Erklärung beendet das Dienstverhältnis nicht wie eine Kündigung, sondern verhindert bloß die Überleitung in ein unbefristetes.