Ist meine Befristung als Vertretung wirksam?
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Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.09.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ausdrücklich offen lassend für die VBO 1995.OGH 8 ObA 21/19z, 24.09.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 21/19z, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 4 · Dienstvertrag
- VBG § 4a · Befristung von Dienstverhältnissen in besonderen Fällen
- VBG § 49m · Verwendungsdauer
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Befristete Dienstverträge sind nur in den im Gesetz genannten Fällen zulässig. Damit soll verhindert werden, dass der soziale Schutz eines unbefristeten Dienstverhältnisses umgangen wird. Wiederholte Befristungen sind daher nur wirksam, wenn tatsächlich ein Vertretungsfall vorliegt.
Wiederholt befristete Dienstverträge sind nur zulässig, wenn Sie ausschließlich als Vertretung eingesetzt werden. Verrichten Sie auch nur teilweise eine Tätigkeit, die keine Vertretung ist, sind die aneinandergereihten Befristungen unzulässig. Der Vertretungsanteil wird dabei nicht gesondert betrachtet.