Kann ich die Lohnpfändung wegen Unterhalt wieder stoppen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.05.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch durch eine unter Vorbehalt erfolgte Zahlung des laufenden Unterhalts wird die objektive Bescheinigung im Sinne der gesetzlichen Vermutung des § 291c Abs 2 Z 2 lit a EO erbracht.OGH 3 Ob 16/25m, 28.05.2025
- Gegenteiliges Vorbringen dazu und Gegenbescheinigungen des Betreibenden sind unbeachtlich.OGH 3 Ob 292/05w, 29.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 3 Ob 16/25m, 28.05.2025
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 291c · Besonderheiten bei Exekutionen wegen wiederkehrender Leistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird laufender Unterhalt zwangsweise eingetrieben, darf das Verfahren nur ausnahmsweise aufgeschoben werden. Das setzt voraus, dass bescheinigt ist, dass der Unterhalt in der Zwischenzeit auf andere Weise sichergestellt ist.
Ja, in ihrem besonderen Umfang für Unterhalt. Wurde der Bezug vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unterhaltsansprüchen gepfändet, bleibt die Exekution für jene gesetzlichen Unterhaltsansprüche wirksam, die ab der Eröffnung entstehen. Das gilt für jenen Teil des Arbeitseinkommens, der nur für Unterhaltsforderungen gepfändet werden kann.