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Muss ich vorzeitige Unterhaltszahlungen annehmen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Gläubiger, Schuldner
Grundsätzlich muss niemand etwas zu einem anderen Zeitpunkt annehmen, als geschuldet ist. Wurde Ihnen jedoch die Exekution für künftige Unterhaltsleistungen bewilligt, müssen Sie eine vorzeitige Zahlung annehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Der Unterhaltsberechtigte kann sich dann, wenn ihm zur Hereinbringung künftiger Unterhaltsleistungen die Exekution bewilligt worden ist, nicht auf § 1413 ABGB berufen, sondern muß eine vorzeitige Zahlung annehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033335 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Rückforderung von einstweiligem Unterhalt

In der Regel nicht. Der einstweilige Unterhalt wird nicht bloß gesichert, sondern Ihnen als in der Regel endgültig zustehender Betrag zugesprochen; er ist deshalb möglichst genau nach den gesetzlichen Regeln zu bemessen. Nur wer ihn in schlechtem Glauben bezogen hat, kann zur Rückzahlung verpflichtet werden.

günstig für Unterhaltsberechtigter Zinsen bei rückständigem Unterhalt

Ja. Rückständiger Geldunterhalt ist eine Geldforderung wie jede andere. Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht rechtzeitig, schuldet er Ihnen dafür auch Verzugszinsen. Das gilt ebenso für vorläufig festgesetzten Unterhalt.

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