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Bleibt die Lohnpfändung für Unterhalt trotz der Insolvenz aufrecht?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Schuldner, Unterhaltsberechtigte, Kinder, Insolvenzverwalter
Ja, in ihrem besonderen Umfang für Unterhalt. Wurde der Bezug vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Unterhaltsansprüchen gepfändet, bleibt die Exekution für jene gesetzlichen Unterhaltsansprüche wirksam, die ab der Eröffnung entstehen. Das gilt für jenen Teil des Arbeitseinkommens, der nur für Unterhaltsforderungen gepfändet werden kann.

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Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Wurde der Einkommensbezug vor Konkurseröffnung zugunsten von Unterhaltsansprüchen gepfändet, so bleibt die Exekution für die vom Konkurs nicht erfassten Unterhaltsansprüche, das sind die ab Konkurseröffnung entstehenden gesetzlichen Unterhaltsansprüche, für die der Schuldner nicht als Erbe des Unterhaltspflichtigen haftet (§ 1 Abs 3 KO), wirksam, soweit sie sich auf den nur für Unterhaltsforderungen pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens (§ 291 b Abs 2 EO) bezieht.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Klage gegen die Unterhaltsexekution

Wird gegen Sie wegen eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhalts Exekution geführt, können Sie deren Unzulässigkeit mit Klage geltend machen. Das gilt auch dann, wenn Sie sich darauf stützen, dass der Unterhaltsanspruch erloschen ist. Sie müssen dafür nicht zuerst eine Entscheidung im Außerstreitverfahren erwirken.

günstig für Unterhaltspflichtiger Einstellung der Unterhaltsexekution

Wird wegen künftig fällig werdender Unterhaltsbeträge Exekution geführt, kommt es darauf an, ob Sie glaubhaft machen, dass Sie künftig zahlen werden. Haben Sie den Unterhalt für die kommenden zwei Monate bezahlt, ist das zwingend als glaubhaft gemacht anzusehen.

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