Was zählt bei der Frage, ob ein Naheverhältnis bestand?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Väter, Erben
Ob ein familiäres Naheverhältnis bestand, richtet sich nach den konkreten Lebensumständen der Beteiligten. Wichtig sind etwa Alter, Gesundheit und Beruf und damit die tatsächlichen Möglichkeiten, Kontakt zu halten. Auch die räumliche Entfernung und das familiäre Umfeld beider Seiten fallen ins Gewicht.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Für die Beurteilung eines familiären Naheverhältnisses sind die konkreten Lebensumstände der Beteiligten maßgebend. Relevant sind daher etwa Erwägungen des natürlichen Einflusses von Alter, Gesundheit und Beruf der Beteiligten auf die bestehenden Möglichkeiten einer engeren oder loseren geistig-emotionalen Kontaktpflege. Damit zusammenhängend sind aber auch die räumliche Entfernung des unehelichen Vaters von seinem Kind und das familiäre Umfeld, in dem beide leben, wesentlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachweis eines fehlenden Naheverhältnisses verneint, weil die Klägerin (Tochter) den Erblasser (Vater) im Jahr seines Todes zwei Mal mit ihrem Ehemann am Krankenbett besuchte und diese darüber hinaus einen – teilweise in der Häufigkeit nicht näher feststellbaren – persönlichen, postalischen und telefonischen Kontakt pflegten.OGH 2 Ob 217/25p, 20.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 217/25p, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ABGB §773a Abs1
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