Darf man meinen Pflichtteil kürzen, weil kaum Kontakt bestand?
günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Erben, Kinder, Pflichtteilsberechtigte, Eltern
Eine Kürzung des Pflichtteils wegen fehlender Nähe scheidet schon dann aus, wenn der Elternteil über das bloße Zahlen von Unterhalt hinaus erkennbar Anteil an der Entwicklung und am Wohlergehen des Kindes genommen hat. Eine besonders enge Beziehung über längere Zeit ist dafür nicht nötig.
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Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1996)
Eine Pflichtteilsminderung gemäß § 773a Abs 1 ABGB - hier bezogen auf ein uneheliches Kind - scheidet nicht erst aus, wenn sich der Vater während eines gewissen Zeitraums intensiv um sein Kind bemühte und daher eine besonders enge geistig-emotionale Nahebeziehung aufzubauen verstand, sondern bereits dann, wenn er über seine Rolle als "Zahlvater" hinaus die nach seinen Verhältnissen und den Lebensumständen des Kindes mögliche Anteilnahme an der Entwicklung und dem Wohlergehen seines Nachkommens erkennen ließ.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nachweis eines fehlenden Naheverhältnisses verneint, weil die Klägerin (Tochter) den Erblasser (Vater) im Jahr seines Todes zwei Mal mit ihrem Ehemann am Krankenbett besuchte und diese darüber hinaus einen – teilweise in der Häufigkeit nicht näher feststellbaren – persönlichen, postalischen und telefonischen Kontakt pflegten.OGH 2 Ob 217/25p, 20.01.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 2 Ob 217/25p, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
ABGB §773a Abs1
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