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Wer muss beweisen, dass kein Kontakt zum Verstorbenen bestand?

günstig für Pflichtteilsberechtigter betrifft Pflichtteilsberechtigte, Kinder, Erben, Beschenkte
Soll Ihr Pflichtteil gemindert werden, weil zum Verstorbenen kein Naheverhältnis bestanden habe, müssen das jene beweisen, die den Pflichtteil schulden. Das gilt nicht nur für den Erben, sondern auch für einen Beschenkten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Die Beweislast für das Fehlen eines Naheverhältnisses trifft den Pflichtteilsschuldner, uzw nicht nur den Erben, sondern auch den Beschenkten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

ABGB §773a

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