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Erbrecht

242 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Teilung des Nachlasses unter Erben · günstig für Erbe

Die Gemeinschaft der Erben wird durch die Erbteilung aufgehoben; jeder Miterbe kann sie vor oder nach der Übergabe des Nachlasses verlangen. Eine Teilung durch Übereinkommen setzt voraus, dass alle zustimmen. Kommt keine Einigung zustande, muss die Teilung mit einer Klage durchgesetzt werden.

Was als Pflege im Erbrecht zählt · günstig für Pflegender

Der Begriff der Pflege ist weit zu verstehen. Er erfasst alle nicht medizinischen Unterstützungsleistungen für den Verstorbenen, soweit dieser wegen seiner Pflegebedürftigkeit diese Tätigkeiten nicht mehr allein ausüben konnte.

Ehewohnung als Vorausvermächtnis · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Nicht doppelt. Erhalten Sie das Recht, in der Wohnung zu bleiben, schon auf anderem Weg, etwa weil Sie in den Mietvertrag eintreten oder Alleineigentümer der Wohnung werden, ist Ihr Anspruch damit erfüllt. Das gesetzliche Vorausvermächtnis kommt dann nicht mehr zum Tragen und wird auch nicht eigens für den Pflichtteil bewertet.

Vorausvermächtnis an der Ehewohnung · günstig für überlebender Ehegatte

Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung gibt Ihnen einen Anspruch gegen die Erben oder gegen den sonst damit Belasteten. Dieser muss Ihnen aber kein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht einräumen.

Umfang des Wohnrechts an der Ehewohnung · günstig für überlebender Ehegatte

Ihr bisheriges Recht, die Ehewohnung zu benützen, setzt sich nach dem Tod als Anspruch gegen denjenigen fort, der das Vermächtnis erfüllen muss. Wie weit dieser Anspruch reicht, richtet sich danach, wie die Wohnung tatsächlich benützt wurde. Eine Vereinbarung zwischen der verstorbenen Person und dem Belasteten kann diesen Umfang nicht einschränken.

Schenkung aus sittlicher Pflicht · günstig für Beschenkter

Nicht, wenn der Verstorbene damit einer sittlichen Pflicht entsprochen hat. Das setzt eine besondere, aus den Umständen erwachsene Verpflichtung voraus, etwa wenn jemand weit mehr geleistet hat als das, was Angehörige im Rahmen der Beistandspflicht ohnehin tun. Beurteilt wird das im Einzelfall nach den persönlichen Beziehungen, dem Vermögen und der Lebensstellung der Beteiligten.

Bankauskunft nach dem Tod des Kunden · günstig für Erbe

Ja. Das Bankgeheimnis schützt nur gegenüber Dritten. Dem Kunden selbst, nach seinem Tod dem Verlassenschaftskurator und dem eingeantworteten Erben muss die Bank jederzeit über den Stand der Konten und Einzelheiten der Geschäftsbeziehung Auskunft geben. Auch die noch nicht eingeantwortete Verlassenschaft gilt als Bankkundin.

Vererbung des Mietrechts · günstig für Erbe

Ja, das Mietrecht ist ein vererbliches Vermögensrecht. Zunächst läuft der Vertrag mit der Verlassenschaft weiter, nach der Einantwortung mit den Erben; das geschieht von selbst und braucht keine Erklärung. Auch ein befristeter Mietvertrag endet durch den Tod des Mieters nicht.

Vorausvermächtnis bei persönlichem Wohnrecht · günstig für Hauseigentümer

Das gesetzliche Vorausvermächtnis an der Ehewohnung setzt voraus, dass ein Recht vorhanden ist, über das die verstorbene Person verfügen konnte und das in den Nachlass fällt. Bei einem persönlichen Nutzungsrecht, das mit dem Tod der berechtigten Person endet, ist das nicht der Fall.

Schenkung an das pflegende Kind · günstig für Beschenkter

Nicht unbedingt. Hat ein Kind für seine Eltern weit mehr geleistet, als der übliche Beistand unter Angehörigen verlangt, etwa indem es ihnen den Aufenthalt in einem Pflegeheim erspart hat, kann die Schenkung als Erfüllung einer sittlichen Pflicht anzusehen sein. Die bloße Rücksichtnahme, kleinere Arbeitsleistungen oder Fahrten zu Terminen reichen dafür aber nicht.

Übergebene Liegenschaft und Nachlass · günstig für Übernehmer

Für das Nachlassverzeichnis zählt allein der Besitz des Verstorbenen, nicht sein Eigentum. Eine Liegenschaft, die er zu Lebzeiten tatsächlich übergeben hat, gehört daher nicht in den Nachlass, auch wenn er im Grundbuch noch als Eigentümer eingetragen ist.

Eigentumserwerb des Erben an Liegenschaften · günstig für Erbe

Ja. Als Erbe werden Sie mit der Einantwortung Eigentümer der Nachlassliegenschaften. Die spätere Eintragung im Grundbuch bestätigt das nur noch und verschafft Ihnen den bücherlichen Besitz.

Vererblichkeit von Rechten und Schulden · günstig für Gläubiger

Ja. Rechte und Pflichten, die das Vermögen betreffen, gehen im Regelfall auf die Erben über. Das gilt auch für Schadenersatzpflichten, selbst wenn die Handlung vor dem Tod lag und der Schaden erst danach eingetreten ist. Sehr persönliche Pflichten gehen nur über, wenn sie sich schon zu Lebzeiten in Geld ausgedrückt haben.

Auslegung eines Testaments · günstig für Erbe

Nein. Für die Auslegung dürfen auch Umstände außerhalb des Testaments herangezogen werden, etwa mündliche oder schriftliche Äußerungen des Verstorbenen und sein Verhalten gegenüber der bedachten Person. Ziel ist, den wirklichen Willen zu erforschen und die Verfügung möglichst aufrecht zu erhalten. Ein neuer, nicht erklärter Inhalt darf damit aber nicht festgestellt werden.

Auslegung eines Testaments

Bei einem Testament ist die Absicht des Verstorbenen nach seinem wahren Willen zu beurteilen. Weil diesem Willen so weit wie möglich zu entsprechen ist, kann sich niemand darauf berufen, er habe auf den Wortlaut vertraut.

Erbeinsetzung im Testament · günstig für Erbe

Nein. Es genügt, dass sich aus der Verfügung zweifelsfrei ergibt, dass eine bestimmte oder wenigstens bestimmbare Person Erbe sein soll. Fehlt jede Erbeinsetzung, liegt aber kein formgerechtes Testament vor.

Auslegung nach dem Willen des Verstorbenen · günstig für Erbe

Ein Testament ist immer so zu verstehen, dass das eintritt, was die verstorbene Person erreichen wollte. Bei mehreren möglichen Deutungen ist daher jene zu wählen, mit der ihr Ziel verwirklicht wird.

Testament im Gesamtzusammenhang · günstig für Erbe

Ja. Die Wörter sind in ihrer gewöhnlichen Bedeutung zu verstehen, das Testament aber als Einheit im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Ergibt sich daraus, dass eine genannte Person Erbe sein soll, schadet es nicht, wenn das nicht ausdrücklich erklärt wurde.

Äußere Umstände bei der Testamentsauslegung · günstig für Erbe

Bei der Auslegung eines Testaments sind auch mündliche Äußerungen der verstorbenen Person und Schriftstücke zu beachten, auf die das Testament nicht verweist. Die Auslegung muss aber im Testament selbst zumindest einen noch so geringen Anhaltspunkt finden. Dem klar ausgedrückten Willen darf sie nicht zuwiderlaufen.

Mündliche Erbeinsetzung im Gespräch · günstig für Erbe

In der Regel nicht. Eine beiläufig im Gespräch geäußerte Erbeinsetzung lässt nicht auf eine Erklärung des letzten Willens schließen, auch wenn sie ernst klingt. Fehlt die Absicht, den letzten Willen zu erklären, liegt kein Testament vor. Zufällig anwesende Zeugen müssen zudem dazu aufgefordert worden sein und das angenommen haben.

Auflage bei Schenkung und Testament · günstig für Begünstigter

Eine Auflage ist eine Nebenbestimmung, mit der jemand, der etwas geschenkt oder vererbt bekommt, zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet wird. Bei einer Schenkung unter Auflage kann nicht nur der Geschenkgeber auf Erfüllung klagen, sondern im Zweifel auch der begünstigte Dritte.

Entstehen des Pflichtteilsanspruchs · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Nein. Ihr Anspruch auf den Pflichtteil entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Er entsteht dann aber sofort und nicht erst, wenn Sie ihn geltend machen, und ist deshalb auch vererblich.

Begräbniskosten aus dem Nachlass · günstig für Angehörige

Ja. Auch die Kosten für die Errichtung einer Gruft samt Grabdenkmal und für den Erwerb der Grabstelle gehören zu den Begräbniskosten. Diese Kosten belasten den Nachlass des Verstorbenen.

Vertrag über eine erhoffte Erbschaft

Ein Vertrag, mit dem noch zu Lebzeiten eines Menschen über die von ihm erhoffte Verlassenschaft verfügt wird, ist ungültig. Das gilt auch dann, wenn ein Erbberechtigter und ein Pflichtteilsberechtigter untereinander vereinbaren, dass ein Grundstück aus dem erhofften Nachlass überlassen und später geteilt wird.

Verfügung über eine erhoffte Erbschaft

Solange die betreffende Person lebt, dürfen Sie eine von ihr erhoffte Erbschaft weder verkaufen noch verschenken. Nach ihrem Tod können Sie hingegen frei verfügen, und zwar auch über einzelne Gegenstände.

Erbteilungsübereinkommen der Miterben · günstig für Erbe

Ja. In einem Erbteilungsübereinkommen können sämtliche Miterben ihre Rechtsbeziehungen nach ihrem Gutdünken regeln. Sind alle Miterben einverstanden, muss die Aufteilung also nicht den Quoten folgen.

Pflichtteilsverzicht und die übrigen Berechtigten

Nein. Verzichtet ein Pflichtteilsberechtigter vor oder nach dem Tod auf seinen Pflichtteil, bleiben die Pflichtteile der übrigen unberührt. Anders ist es beim Erbverzicht: Dieser führt zu einer Vergrößerung der Pflichtteile der anderen Berechtigten.

Pflichtteil und fehlender Kontakt · günstig für Pflichtteilsberechtigter

Eine Kürzung des Pflichtteils wegen fehlender Nähe scheidet schon dann aus, wenn der Elternteil über das bloße Zahlen von Unterhalt hinaus erkennbar Anteil an der Entwicklung und am Wohlergehen des Kindes genommen hat. Eine besonders enge Beziehung über längere Zeit ist dafür nicht nötig.

Erbe ausschlagen ohne Bedingung

Nein. Sowohl die Erklärung, das Erbe anzunehmen, als auch der Verzicht darauf müssen ohne Bedingung erfolgen. Eine Ausschlagung unter der Bedingung, dass eine bestimmte andere Person zum Zug kommt, ist unwirksam. Der bloße Zusatz, man erkläre dies vorsichtshalber, ist dagegen nur ein Beweggrund und schadet nicht.

Verträge über einzelne Nachlasssachen

Auch ein Vertrag, der zu Lebzeiten über einzelne bestimmte Sachen einer Person geschlossen wird, von der man erbt, fällt unter das gesetzliche Verbot. Solche Verträge sind daher ungültig.